TÄTIGKEITSFELDER

Jugendverbandsarbeit nach §12 des Kinderjugendhilfegesetz
Jugendarbeit nach §11 und §14 des Kinderjugendhilfegesetz
Jugendsozialarbeit nach §13 des Kinderjugendhilfegesetz
Schulsozialarbeit nach § 13 Kinderjugendhilfegesetz